Familienrecht

Der weitere Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwältin Waschelitz liegt im Bereich des Familienrechts. Sie ist darüber hinaus "Fachanwältin für Familienrecht".


Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe, das eheliche Güterrecht und die Scheidung  und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten. Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.


Das Familienrecht hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem selbst von Juristen kaum mehr überschaubaren Spezialgebiet entwickelt. Fachanwälte für Familienrecht müssen im Rahmen der Fachanwaltsausbildung umfangreiche Prüfungen absolvieren, die Bearbeitung einer großen Zahl von aussergerichtlichen und gerichtlichen Fällen aus dem Familienrecht nachweisen. Außerdem sind sie verpflichtet, ihr Wissen durch regelmäßige Fortbildungen stets auf aktuellem Stand halten. Dieses Plus an Kompetenz ist zugleich ein Pluspunkt für Sie, denn durch die Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht entstehen keine höheren Kosten. Vielmehr erspart Ihnen das Mehr an fachlicher Kompetenz mit hoher Wahrscheinlichkeit unnötigen Streit, oft uberflüssige Prozesse und damit oftmals bares Geld.


Ausgewählte Schwerpunkte unserer familienrechtlichen Tätigkeit sind:

 

  • Trennung
  • Scheidung
  • Unterhalt der Ehegatten
  • Kindesunterhalt
  • Ehewohnung
  • Hausratteilung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht / Besuchsrecht
  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Scheidungskosten
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Adoption

 

Im Bereich des Ehe- und Familienrechts stehen wir Ihnen bei allen Problemen zur Seite.
Unsere anwaltliche Beratung im Familienrecht beginnt sinnvollerweise bereits mit den Fragen, die es vor einer Eheschließung zu bedenken gilt. Ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmter Ehevertrag kann zukünftige Auseinandersetzungen über das Vermögen oder den Unterhalt vermeiden helfen.
Die mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Probleme, sind von so erheblicher Bedeutung, dass diese eine Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfordern. Insbesondere in den Bereichen Scheidungsrecht, Güterrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht bieten wir kompetente und engagierte Beratung und Vertretung Ihrer Interessen.
Die sich aufgrund einer Trennung ergebenden Probleme können durch einvernehmliche Regelungen schonend für alle Beteiligten gelöst oder in gerichtlichen Verfahren einer Entscheidung durch das Gericht zugeführt werden. Unsere Beratung zielt immer zuerst auf die Vermeidung teurer, langwieriger und insbesondere auch für die gemeinsamen Kinder nachteiliger gerichtlicher Verfahren ab.
Wenn es aber notwendig ist, wissen wir Ihre Interessen jedoch mit der gebotenen Härte und Entschlossenheit auch gerichtlich durchzusetzen !