Arbeitsrecht

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwältin Waschelitz liegt im Bereich des Arbeitsrechtes. Sie ist darüber hinaus "Fachanwältin für Arbeitsrecht".

Fachanwälte für Arbeitsrecht haben im Rahmen der Fachanwaltsausbildung umfangreiche Prüfungen absolvieren, die Bearbeitung einer großen Zahl von aussergerichtlichen und gerichtlichen Fällen aus dem gesamten Arbeitsrecht nachweisen. Außerdem sind sie verpflichtet, ihr Wissen durch regelmäßige Fortbildungen stets auf aktuellem Stand halten. Dieses Plus an Kompetenz ist zugleich ein Pluspunkt für jeden Mandanten, denn durch die Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht entstehen keine höheren Kosten. Vielmehr erspart Ihnen das Mehr an Fachwissen und Erfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit unnötigen Streit, oft uberflüssige Prozesse und damit bares Geld.

Zum Arbeitsrecht gehören vor allem die Themen Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt,  Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Abfindung, daneben aber auch Fragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld, Sperrzeit und Sozialabgaben.
In allen Fragen des Arbeitsrechts von der Abmahnung über die Kündigung bis hin zum Zeugnis betreuen wir engagiert und individuell Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Auch die Überprüfung und die Erstellung von Arbeitsverträgen, die  Beratung in allen Fragen der Gestaltung und der Durchführung von Arbeitsverhältnissen und hier insbesondere die Vertretung, Beratung und Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, bei der Vereinbarung von Aufhebungsverträgen oder der Befristung sind unser "täglich Brot" als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht.


Wir haben langjährige Erfahrungen in der Bearbeitung zahlreicher außergerichtlicher und gerichtlicher Fälle. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf das Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts.


Unser Leistungsangebot an Sie umfasst unter anderem:


Individualarbeitsrecht

 

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitsvertrag (Gestaltung, Änderung, Beendigung) 
  • Aufhebungsvertrag
  • außerordentliche Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung
  • Freistellung / Beschäftigungspflicht
  • Elternteilzeit
  • Kündigungsschutzklage
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen
  • Gratifikationen, Provisionen und Tantiemen 
  • Leistungsklagen
  • Vertretung in Verfahren vor dem Integrationsamt
  • Zeugnis 

 

 

 

Kollektives Arbeitsrecht

  

  • Verhandlungen zur betrieblichen Mitbestimmung
  • Erarbeitung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren 
  • Arbeitsrechtliche Beschlussverfahren 
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Auf Wunsch suchen wir Unternehmen auch gern vor Ort auf, um ein Problem unter Berücksichtigung betriebsinterner Begebenheiten zu bearbeiten.
Wirtschaftlich und prozesstaktisch maßgeschneiderte Lösungen werden für Sie fallbezogen erarbeitet
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