Honorar

Selbstverständlich ist eine erste Kontaktaufnahme zu uns kostenlos.


Sie können uns gerne nach der Höhe unseres Honorars vor Beauftragung fragen.

Die Kosten einer Erstberatung hängen vom Umfang der Beratung und der Bedeutung des Falles ab. In der Regel betragen sie zwischen 50,00 und 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Vor Beginn unserer Tätigkeit geben wir Ihnen gerne eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Ist unsere weitere Tätigkeit erforderlich so, rechnen wir nach den Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Darin ist eine Vergütung  in Abhängigkeit vom sogenannten Gegenstandswert vorgesehen.


Falls Sie rechtsschutzversichert sind, rechnen wir im Rahmen der Deckung direkt mit Ihrer Versicherung ab. Die notwendige Auseinandersetzung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erledigen wir gern für Sie.


Sollte Sie es wünschen, werden wir auch gerne gegen ein Zeithonorar tätig, welches wir vor unserer Tätigkeit vereinbaren. In besonderen Fällen ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars sachgemäß.

Dauermandate sind in unserer Kanzlei häufig; hierfür bieten wir alternative Vergütungsmethoden, wie Monats- oder Jahrespauschalen, an.


Wir beraten Sie diesbezüglich gerne!

 

Ein weiterer Hinweis sei erlaubt:
Schon aus standes- und wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen wir keine Rechtsberatung im Einzelfall ohne Mandatierung oder ohne anschließende Gebührenrechnung erbringen. Konkrete Anfragen, per eMail und Telefon, lösen im Fall einer Beantwortung durch einen Rechtsanwalt selbstverständlich entsprechende Anwaltsgebühren aus. Zur Vermeidung von Anwaltsgebühren können Sie im Fall der Übermittlung von Anfragen die Klarstellung voranstellen, dass zunächst ohne Beratung eine Kostenabschätzung gewünscht wird. Mit dieser Vorgehensweise liegt die Entscheidung bei Ihnen und Sie vermeiden grundsätzlich ein Kostenrisiko.